Eigenheimrente

09.02.2009
Ende 2008 kamen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert die "Rente aus Stein" eigentlich und wer kann sie nutzen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Beispiel:
Familie mit zwei Kindern

Peter und Christina S. wohnen mit ihrem dreijährigen Sohn Paul in einer Drei-Zimmer-Wohnung zur Miete. Seit kurzem sind sie zu viert, denn im Mai 2008 kam Tochter Mia zur Welt - bald wird die Wohnung zu eng. Mit Wohn-Riester fällt die Entscheidung für das eigene Heim leichter, denn viele Familien können mit relativ geringen eigenen Beiträgen die vollen Zulagen erhalten.

Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich. Dafür müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro.

Bei einem Verdienst von 40.000 Euro im Jahr muss Familie S. inklusive Zulagen 1.600 Euro pro Jahr sparen, um die volle Förderung zu bekommen. Als Grundzulage erhalten Peter und Christina S. jeweils 154 Euro, für Paul gibt es 185 Euro und für Tochter Mia 300 Euro. Damit kommen 793 Euro Zulagen im Jahr zusammen. So muss Familie S. von den 1.600 Euro nur gut die Hälfte aus der eigenen Tasche zahlen - das sind 67 Euro im Monat.

Wie hoch die Zusatzrente durch Haus oder Wohnung ausfallen kann, zeigt der neue LBS-Eigenheim-Renten-Rechner.

Wohn-Riester - was genau ist das?
Bisher gab es die staatlichen Riester-Zulagen nur für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz steht jetzt das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt neben den anderen Formen der privaten Altersvorsorge und wird in gleicher Weise gefördert. Damit werden auch Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Riester-Bausparverträge förderfähig. Diese neue Vorsorgeform heißt offiziell Eigenheimrente, wird aber meist "Wohn-Riester" genannt.

Wer ist förderberechtigt?
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den bisherigen Riester-Verträgen: Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner, wenn sie einen eigenen Vertrag haben. Einkommensgrenzen gibt es keine.

Wie viel legt der Staat beim Wohn-Riester drauf?
Wer 4 Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres auf einem Altersvorsorgevertrag anlegt, maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen, erhält den vollen Riester-Bonus: 154 Euro Grundzulage bzw. 308 Euro bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Pro Kind gibt es weitere 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Besonders attraktiv für Jugendliche unter 25: Sie erhalten sowohl für neu abgeschlossene wie auch für bestehende Riester-Verträge einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro.

Wofür kann ich die Eigenheimrente verwenden?
Wer einen Riester-Vertrag be-spart, kann dreiviertel oder das gesamte angesparte Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Wichtig: Das Haus bzw. die Wohnung muss in Deutschland liegen und nach 2007 gekauft oder fertig gestellt sein. Das Geld kann aber auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen oder von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, verwendet werden.

Wir haben gerade gebaut, Können wir mit der Förderung auch das laufende Baudarlehen tilgen?
Ja, das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag darf entnommen und vollständig für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Für vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt allerdings, dass in 2008 oder 2009 für eine Immobilienfinanzierung mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen.

Wird das eingesetzte Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?
Ja, Banken und Bausparkassen erkennen das angesparte Riester-Vermögen voll als Eigenkapital an.

Kann ich mit Riester auch modernisieren oder mein Haus altersgerecht umbauen?
Nein, das geht nicht. Umbau-, Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen an bestehenden Eigenheimen fallen nicht unter die Riester-Förderung.

Was passiert, wenn ich Riester als Baustein meiner Immobilienfinanzierung verwende, das Haus aber später verkaufe oder vermiete?
Wer seine riestergeförderte Immobilie wieder verkauft, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen - es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb eines Jahres wieder in einem neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von vier Jahren wieder in selbst bewohntes Eigentum investiert. Wer sein Eigenheim wegen eines beruflich bedingten Umzugs zeitweise vermietet, muss die Förderung nicht zurückerstatten, wenn er die Selbstnutzung spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder aufnimmt.

Muss ich Wohn-Riester versteuern?
Wie alle Riester-Verträge unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung, d.h, die Beiträge in der Sparphase sind steuerfrei, die Auszahlungen im Rentenalter aber steuerpflichtig. Da das mietfreie Wohnen in einer schuldenfreien Immobilie im Alter zwar einer zweiten Rente gleichkommt, aber keine tatsächlichen Zahlungen fließen, hat der Gesetzgeber ein sogenanntes "Wohnförderkonto" eingerichtet. Das bedeutet: Darauf wird das entnommene Kapital, die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Mit dem Renteneintritt wird dieses fiktive Konto aufgelöst und die Summe einkommensteuerpflichtig. Jetzt hat man die Wahl: Entweder man zahlt die fällige Steuer jährlich (maximal bis zum 85. Lebensjahr) oder man tilgt zu Rentenbeginn seine gesamte Steuerschuld auf einen Schlag - dann mit einem 30-prozentigen Abschlag.(Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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