Geschenk für Bauherren

03.12.2009
Private Bauherren, die in den vergangenen vier Jahren einen Bauvertrag nach VOB/B abgeschlossen haben, können sich freuen: Ihre Gewährleistung verlängert sich automatisch um ein ganzes Jahr.

(Fotolia, Andrey Armyagov)
Private Bauherren, die in den vergangenen vier Jahren einen Bauvertrag nach VOB/B abgeschlossen haben, können sich freuen: Ihre Gewährleistung verlängert sich automatisch um ein ganzes Jahr.

Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Ermöglicht wird dieses großzügige Geschenk durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (VII ZR 55/07 vom 24. Juli 2008) und das seit Anfang 2009 geltende Forderungssicherungsgesetz (FoSiG).

Danach unterliegt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) auch dann der gesetzlichen Klauselkontrolle, wenn sie ohne jede Veränderung gegenüber einem privaten Bauherren vom Unternehmer zugrunde gelegt wurde. Eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren nach VOB/B ist damit unwirksam, es gilt die fünfjährige Frist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

"Dieses veritable Geschenk sollten Bauherren und Besitzer neuerer Häuser unbedingt nutzen", rät Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Vor allem Bauherren, die bereits einen Mangel entdeckt haben, den der Bauunternehmer aber mit Hinweis auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist nicht behoben hat, bekommen unter Umständen jetzt noch einmal die Chance auf Mängelbeseitigung." Für sie alle gilt: Verjährungsfristen noch einmal genau prüfen und gegebenenfalls erneut Nachbesserung fordern.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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