Energie sparen mit Effizienzhäusern
Rechtliche Grundlage des energiesparsamen Bauens ist die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Diese schreibt vor, wie viel Primärenergie ein Haus maximal verbrauchen darf. Außerdem legt die EnEV fest, wie viel Energie maximal durch bestimmte Bauteile (z. B. Wand oder Fenster) entweichen darf. Erfüllt ein Haus alle Bedingungen, erhält der Bauherr den Gebäudeausweis mit den Kennzahlen.

Um ein bisschen Mathematik und Begriffsklauberei kommt ein Bauherr heutzutage nicht mehr herum. Der „Primärenergiebedarf“ berechnet sich nämlich aus dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser („Endenergiebedarf“), multipliziert mit dem „Primärenergiefaktor“. Dieser richtet sich nach dem Energieträger. Für Öl und Gas beträgt er 1,1. Zum Vergleich: Strom wird mit dem Faktor 2,6 berechnet, Pellets hingegen, da regenerativ, nur mit 0,2. Angegeben wird der Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a). Dieser Wert sagt mehr aus als „Heizwärmebedarf“, „Heizenergiebedarf“ und „Endenergiebedarf“.
Um Bauherren zu ermutigen, die gesetzlichen Standards zu übertreffen, hat die KfW-Förderbank das Programm „Energieeffizient bauen“ aufgelegt, das mit günstigen Zins-Konditionen lockt. Allerdings trägt der Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro nur einen Teil der Baukosten. Hier könnte sich eine Variante lohnen: Wird nämlich ein Haus mit zwei Wohneinheiten gebaut (Einliegerwohnung), kann für beide Einheiten das Programm in Anspruch genommen werden.
Diese Förderung hat natürlich damit zu tun, dass Energieeffizienz ihren Preis hat: Wer Energie sparen will, muss investieren. Und Geld gibt es nur so lange, wie die Mittel reichen und bis die nächste EnEV-Stufe kommt. Geplant ist sie für 2012 und soll den Energiebedarf von Gebäuden noch einmal um 30 Prozent senken.
Wichtige Förderprogramme im Überblick:
- KfW-Programm 153 „Energieeffizient bauen“: Kredithöchstbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Häuser, die 30, 45 oder 60 Prozent weniger Energie verbrauchen als von der Energieeinsparverodnung (EnEV 2009) vorgeschrieben. Diese Häuser heißen dann KfW-Effizienzhaus 70 (aus 100 minus 30) bzw. 55 sowie 40. Passivhäuser werden wie KfW-Effizienzhaus 40 gefördert. Wer ein 55er-Haus baut, erhält einen Tilgungszuschuss von 5% der Kreditsumme, maximal also 2500 Euro, bei einem 40er- oder Passivhaus gibt es 10% Nachlass auf die Schulden, maximal somit 5000 Euro.
- KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien Standard“: Für private Bauherren keine Deckelung, da Kredithöchstbetrag 10 Mio. Euro. Gefördert werden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme; außerdem Anlagen zur Wärmeerzeugung und Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung). Solarthermische Anlagen zur Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern werden in diesem Programm nicht gefördert. Bauherren erhalten zudem für die regenerative Stromerzeugung eine Einspeisevergütung.
- Neben den genannten KfW-Programmen sollten sich Bauherren auch nach Krediten und Zuschüssen erkundigen, die Länder, Kommunen und Energieversorger eventuell bereithalten.
- Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden in Neubauten nicht mehr bezuschusst. Gefördert werden die Anlagen nur noch in Gebäuden, „für die bereits vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 01.01.2009 über ein Heizungssystem verfügten.“





