Sicher durch den Winter

Bisher hat uns der Winter mit milden Temperaturen verwöhnt, aber die eisigen Tage kommen garantiert! Und mit ihnen auch wieder Schneeverwehungen, Sturmböen, Regen, Eis und Dauerfrost. Winterwetter setzt jedem Gebäude zu. Es schadet der Substanz und kann zu teuren Folgeschäden führen. Hausbesitzer sollten ihre Immobilie deshalb gerade im Winter regelmäßig kontrollieren und kleinere Schäden möglichst umgehend beseitigen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Vor allem bei Schnee und Minustemperaturen sind regelmäßige Kontrollgänge rings ums Haus Pflicht für Hausbesitzer. Dabei, so rät der VPB, sollten sie Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk.

Eine weitere Unsitte: Hausbesitzer schippen den Schnee von den Wegen direkt an die Hauswände. Selbst wenn es innerorts manchmal eng wird, sollten sie das vermeiden, denn spätestens bei Plusgraden durchfeuchtet der schmelzende Schnee die Fassade. Besser ist es, die weiße Pracht vorsichtig auf Pflanzen und unter Bäume zu häufeln. Die werden dadurch sogar geschützt und bekommen im Frühling gleich noch eine Extraportion Wasser.

Schneeverwehungen können auch auf Dächern zu Problemen werden. Auch wenn die Dächer neuer, vorschriftsmäßig gebauter Häuser die Schneelast statisch problemlos tragen, kann nasser, schwerer Schnee für die Dächer älterer Häuser eventuell zum Problem werden. Auch manche Carports, Gartenlauben, Garagendächer und selbstgebaute Überdachungen sind mitunter zu schwach dimensioniert. Fachleute raten deshalb: Den Schnee regelmäßig vom gefährdeten Dach holen – und im Zweifel lieber den Sachverständigen fragen, ob das Dach die Schneelast trägt.

Auch kleinere Schneeverwehungen auf dem Dach sollten Hausbesitzer im Auge behalten. An der Einfassung des Kaminfußes oder den Anschlüssen der Dachflächenfenster können sie problematisch werden. Dann nämlich, wenn es zu tauen beginnt und das Tauwasser wegen der Schneeverwehung nicht ordentlich ablaufen kann und deshalb in die Dachdeckung sickert.

Solche Feuchteschäden sind nach VPB-Erfahrung schnell von innen erkennbar: Gelbliche Verfärbungen an der Decken- oder Wandverkleidung sind kein Schönheitsproblem, sondern weisen auf einen Wasserschaden am Dach hin. Und weil feuchte Dämmung nicht mehr isoliert und obendrein schnell zu schimmeln beginnt, sollten Hausbesitzer bei solchen
Anzeichen umgehend handeln. Der Sachverständige hilft bei der Suche nach dem Leck und rät, wie die Ursachen behoben werden können.

Auch wenn es wärmer wird, droht zunächst noch Gefahr. Denn tagsüber taut es, nachts friert es. So entstehen Eiszapfen, aber auch Eisblockaden in Regenrinnen und Fallrohren. Eiszapfen sehen romantisch aus, sind aber gefährlich, wenn sie vom Dach stürzen. Deshalb sollten sie nach Möglichkeit abgeschlagen werden. Wachsen sie unerreichbar hoch, etwa an der Kaminabdeckung, dann sollten Hausbesitzer vorsichtshalber den Bereich darunter absperren. Das ist wichtig, denn Hausbesitzer haben die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Dazu zählen neben Streuen und Kehren eben auch die Sicherung der Hausumgebung gegen Schneelawinen und Eisschlag.

Die wichtigste Regel zum Schutz der Immobilie im Winter lautet übrigens: Immer ausreichend heizen!
Das grenzt zwar für viele Menschen an Energieverschwendung, aber es muss sein, um das Haus vor Schäden zu bewahren, wissen die Sachverständigen des VPB. Wohnräume sollten mindestens 17 Grad haben.

Ebenso wichtig wie das Heizen ist das Lüften im Winter! Selbst an extrem eisigen Tagen muss Frischluft ins Haus, damit alte, feuchte Luft entweichen kann. Wer nicht lüftet, der riskiert Feuchte- und damit Schimmelschäden. Statt Dauerlüften mit gekipptem Fenster empfehlen Baufachleute mehrmals täglich Stoßlüften. Und zwar immer fünf bis zehn Minuten lang, am besten auf Durchzug. Nur das ist effektiv und damit auch energiesparend.

Absolut falsch ist es, die Heizung nachts abzustellen! Das Abstellen der Heizung bringt nichts, denn es dauert dann am nächsten Morgen umso länger, das Haus wieder aufzuheizen. Außerdem sinkt bei abgestellter Heizung die Temperatur im Keller und im ungedämmten Dachgeschoss stark ab.

Ungeschützte Wasserleitungen können dann auffrieren. Deshalb gilt im Winter im Keller strikt “Fenster schließen!“. Eine Ausnahme gibt es allerdings, erinnert der VPB: Wer die Sauerstoffzufuhr seines Kaminofens über ein offenes Kellerfenster regelt, der darf das Fenster natürlich nicht einfach zumachen. Die Bauberater empfehlen, sich in diesem Fall genau an die Vorgaben des Schornsteinfegers zu halten.

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