Architektenvertrag

Welche Punkte sollten im Architektenvertrag geregelt werden?

Was sollte im Architektenvertrag geregelt werden:

ja

nein

Genaue Bezeichung des Projekts
Vorläufige Einstufung der Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad)
Festlegung der vom Architekten zu übernehmenden Leistungsphasen
Honorarsatz
Eventuelle Zuschläge (z. B. Umbauzuschlag oder Modernisierungszuschlag)
Ermittlung der anrechenbaren Kosten (als Grundlage für die Honorarberechnung)
Fälligkeit der Honorarforderungen
Festlegung der Bauzeit
Erstattung von Nebenkosten (Portokosten, Telefongebühren, Kopierkosten etc.)
Einschaltung von Sonderfachleuten (z. B. Bodengutachter,
Tragwerksplaner oder Landschaftsarchitekt)
Umfang der vom Architekten unterhaltenen Haftpflichtversicherung
Umfang und Dauer der Gewährleistung
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