Anschlussfinanzierung
So kommen Sie zum Neukredit
Bei den meisten Immobiliendarlehen läuft nach 5, 10 oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist aus. Für die Restschuld ist nun eine Anschlussfinanzierung erforderlich.
![]() |
Detailliertes Verzeichnis aller Vermögenswerte und aller Schulden mit Nachweisen |
![]() |
Detailliertes Verzeichnis aller regelmäßigen Nettoeinnahmen und Ausgaben |
![]() |
Grundbuchauszug für Pfandobjekt |
![]() |
Notarielle Schuldurkunde für abzulösendes Alt-Darlehen |
![]() |
Letzte Abrechnung für abzulösendes Darlehen, aus der sich die derzeitige Restschuld ergibt |
![]() |
Teilungserklärung (bei Eigentumswohnung) |
![]() |
Gegebenenfalls Erbbaurechtsvertrag |
![]() |
Amtlicher Lageplan |
![]() |
Aktuelles Foto des Pfandobjekts |
![]() |
Genehmigte Baupläne |
![]() |
Berechnung von umbautem Raum, Wohn- und Nutzflächen |
![]() |
Brandversicherungsurkunde mit Nachweis laufender Beitragszahlung |
![]() |
Nachweis der ursprünglichen Objektgesamtkosten / des Kaufpreises |
Bereich:
Schlagwörter: