Architektenvertrag unter Dach und Fach

Architektenvertrag
Architektenvertrag Foto: Envato Elements / Ladanifer

Nachdem der Bauherr den passenden Architekten gefunden hat, gilt es, die Geschäftsbeziehung durch einen Architektenvertrag richtig abzusichern. Gegenstand ist die Leistungserbringung des Architekten sowie dessen Vergütung. 

 

ja

nein

Genaue Bezeichnung des Projekts
Vorläufige Einstufung der Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad)
Festlegung der vom Architekten zu übernehmenden Leistungsphasen
Honorarsatz
Eventuelle Zuschläge (z. B. Umbauzuschlag oder Modernisierungszuschlag)
Ermittlung der anrechenbaren Kosten (als Grundlage für die Honorarberechnung)
Fälligkeit der Honorarforderungen
Festlegung der Bauzeit
Erstattung von Nebenkosten (Portokosten, Telefongebühren, Kopierkosten etc.)
Einschaltung von Sonderfachleuten (z. B. Bodengutachter,
Tragwerksplaner oder Landschaftsarchitekt)
Umfang der vom Architekten unterhaltenen Haftpflichtversicherung
Umfang und Dauer der Gewährleistung
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