Achtung Zusatzkosten!

Achtung Zusatzkosten
Foto: Envato / Coffeekai

Die Baukosten zu stemmen, ist schon ein Kraftakt. Doch damit nicht genug. Denn rund um den Bau der eigenen vier Wände fallen jede Menge Nebenkosten an. Diese nehmen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ein, der entsprechend bei der Finanzierung berücksichtigt werden muss.

Aktuell sind die Gebühren für den Notar deutlich gestiegen. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Gebührenordnung seit 1986 nicht mehr geändert worden war. Dennoch bleibt für Bauherren ein schmerzhafter Anstieg der Notarkosten im zweistelligen Prozentbereich.

Wer jetzt denkt, dann erledige ich das eben ohne Notar, ist auf dem Holzweg. Denn nur notariell beurkundete Verträge sind rechtsgültig. Der Kauf eines Grundstückes muss ebenso beurkundet werden, wie die Eintragung einer Grundschuld. Auch eine Auflassungsvormerkung, mit der der Anspruch des Käufers auf den Erwerb der Immobilie bis zum endgültigen Eigentümerwechsel abgesichert wird,  schlägt zu Buche, ebenso wie deren Löschung. Galt bislang die Faustregel, dass für Notar, Grundbuch und Gericht ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises bzw. der Baukosten fällig werden, so sollte man jetzt eher von 2,0 Prozent ausgehen.

Gebühren richten sich nach Vertragswert
Erwirbt ein Bauherr ein Grundstück oder ein Haus, so tritt der Notar in Aktion, z. B. mit einer  Beurkundung,  Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen oder Ablösung einer alten Grundschuld. Der Notar schützt den Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung und überwacht die Eigentumsumschreibung, damit diese erst vollzogen ist, wenn der Verkäufer sein Geld erhalten hat.

Die Vergütung der notariellen Leistungen richtet sich nach dem Wert der Immobilie bzw. der Grundschuld. Die Bundesnotarkammer rechnet ein Beispiel vor, bei dem eine Immobilie im Wert von 160000 Euro veräußert wird. Für den Entwurf und die Beurkundung des Vertrages und die rechtliche Beratung wird demnach eine doppelte Gebühr (nach KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762,00 Euro fällig. Für den Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) wird eine halbe Gebühr (nach KV Nr. 22110 GNotKG) in Höhe von 190,50 Euro in Rechnung gestellt. Ebenso ist für die Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) eine halbe Gebühr (gem. KV Nr. 22200 GNotKG) in Höhe von 190,50 Euro zu entrichten. Hinzu kommen Auslagen für Porto, Telekommunikation  und Sonstiges von insgesamt ca. 40 Euro.

Bis zu 15 Prozent für die Nebenkosten
Zählt man all diese Posten zusammen, erhält man einen Nettobetrag in Höhe von 1183 Euro, auf den noch 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten sind, sodass man auf Gesamtkosten von rund 1408 Euro kommt.

Einfamilienhäuser sind in aller Regel teurer als das aufgeführte Beispiel, sodass sich auch die Notar- und Grundbuchkosten entsprechend erhöhen. Bei einem Immobilienpreis von 300000 Euro und einer zu bestellenden Grundschuld von 200000 Euro sollten Bauherren mit Grundbuchkosten von ca. 1400 Euro rechnen sowie mit Notargebühren von 2785 Euro (inkl. MwSt), sodass inkl. Auslagen für Kopien etc. Gesamtkosten von rund 4200 Euro zu Buche schlagen.

Fazit: Wer seine Baufinanzierung plant, sollte von Anfang an richtig kalkulieren und die Nebenkosten nicht aus den Augen lassen. Denn Notar und Grundbuch stellen nur zwei von zahlreichen Posten dar. Insgesamt sollten Bauleute bis zu 15 Prozent der Gestehungskosten einplanen.

Eine Checkliste mit einer Übersicht der Nebenkosten Posten finden Sie hier >>

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