Bauunterlagen gehören zum Haus

Hausbau Helden Bauunterlagen gehören zum Haus
Foto: Envato Elements_wayhomestudioo

Wer ein schlüsselfertiges Haus baut, bekommt oft nicht alle Pläne und Berechnungen ausgehändigt, die zum Haus gehören. Nach vielen Vertragsmustern schuldet der Unternehmer als Werkerfolg nur die Herstellung des Hauses.
Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, muss er auch den Großteil der Bauunterlagen nicht ausliefern. Andererseits muss der Bauherr den Behörden gegenüber jederzeit nachweisen können, dass beim Bau alle Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden. Er sollte deshalb schriftlich vereinbaren, dass er spätestens zu Beginn der Baumaßnahme alle Unterlagen überreicht bekommt.

Dazu zählen:

  • Baugenehmigung bzw. Baufreistellungsunterlagen
  • Statik mit Positionsplänen
  • gültiger Energieausweis
  • Entwässerungspläne
  • Baugrundgutachten, sofern der Bauherr es nicht selbst beauftragt hat
  • erforderliche Nachweise für beantragte Förderungen
  • alle im Bebauungsplan geforderten Nachweise, z. B. Schallschutznachweis
  • für Wartung und spätere Umbauten wichtige Bauausführungs- und Installationspläne
  • Qualitätsnachweise und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Baumaterialien (Wärmeleitgruppen, „wohngesunde“ Materialien)
  • Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen für die Haustechnik

Auch wer ein Haus kauft oder samt Grundstück vom Bauträger erwirbt, sollte der Unterlagenherausgabe Aufmerksamkeit schenken. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig herausgegeben, dann kann der Bauherr, bzw. Erwerber nur bei einer entsprechenden Vereinbarung Druck auf seinen Vertragspartner ausüben, indem er zum Beispiel Zahlungen zurückbehält.

Mehr Infos unter www.vpb.de

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