Eigenheim-Finanzierung

Hausbau Helden Eigenheim-Finanzierung
Foto: Envato Elements_Freedomtumz

Jeder hat sie schon einmal gelesen: Anzeigen in der Tageszeitung über Zwangsversteigerungen von Eigenheimen. Wie aber kann es überhaupt so weit kommen, dass jemand sein Haus so verliert? Dafür gibt es viele Gründe.

Nicht selten trifft heutzutage eine Familie die unverschuldete Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners so hart, dass sie die Hypotheken nicht mehr bezahlen kann. Oder durch eine lange Krankheit fällt der Verdienst weg und die Verpflichtungen gegenüber der Bank können nicht mehr erfüllt werden. Aber auch aus Unwissenheit oder Leichtsinn wird manches Eigenheim aufs Spiel gesetzt.

Vier wichtige Fragen sollte sich jeder angehende Bauherr stellen, schon bevor er sich für ein Objekt entscheidet.
– Wie viel Eigenkapital kann ich für mein Haus aufbringen?
– Wie hoch darf meine monatliche Belastung fürs Haus ausfallen, damit noch genügend Geld zum Leben übrig bleibt?
– Wie teuer darf mein zukünftiges Domizil sein?
– Wie viel fremdes Kapital muss ich mir von der Bank leihen?

Als erstes sollte der Bauherr eine Aufstellung seines gesamten Vermögens machen. Denn nur wenn er Erspartes einsetzen kann, wird er eine Bank finden, die ihm das neue Heim finanziert. In der Regel verlangen die Banken dass der künftige Eigenheimer 20 bis 30 Prozent der Kosten als Eigenkapital einsetzt.

Um das Gesamtvermögen zu errechnen, wird daher alles aufgelistet. Dazu gehören sämtliche Beträge, die auf dem Girokonto liegen, auf Sparbüchern oder einem Festgeldkonto sowie sämtliche in Sparbriefen angesammelten Ersparnisse. Wer einen Sparvertrag besitzt, sollte bei seiner Bank nachfragen, ob und welche Strafzinsen anfallen, wenn das Guthaben schon vor Vertragsende ausbezahlt und zur Hausfinanzierung verwendet würde.

Bei einem Wertpapierdepot wird zuerst der aktuelle Kurswert der festverzinslichen Wertpapiere (Anleihen, Pfandbriefe, Obligationen) notiert, plus der seit dem letzten Zinstermin angefallenen Zinsen. Diese können errechnet werden, indem der Jahreszins durch 360 dividiert  und dieser Betrag dann mit der Zahl der Tage seit dem letzten Zinstermin multipliziert wird. Aktien, Optionsscheine und Index-Zertifikate berechnet man ebenfalls mit dem aktuellen Kurs. Bei Fondsanleihen wird der Rücknahmepreis notiert.

Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, setzt das angesparte Guthaben einschließlich der Zinsen sowie der staatlichen Prämien in die Liste ein. Denn Bausparverträge können zum Bau oder Kauf von Wohneigentum auch während der Laufzeit verwendet werden, ohne dass staatliche Prämien verloren gehen – egal, ob man nur das Guthaben braucht oder ein Darlehen aufnehmen will.

Falls bereits Immobilienbesitz vorhanden ist, und dieser verkauft werden kann, so wird der Verkehrswert abzüglich eventuell noch abzulösender Darlehensschulden in die Habenliste eingetragen.

Von Vermögen in Gold oder Münzen, das für die Immobilienfinanzierung verwendet werden soll, wird der voraussichtliche Verkaufspreis eingetragen. Geklärt werden muss auch, ob Darlehen, die an Verwandte oder Bekannte vergeben wurden, rechtzeitig zurückgefordert werden können.

Von der Summe des Eigenkapitals müssen die Schulden abgezogen werden. So sollte die Überziehung des Girokontos berücksichtigt werden, aufgenommene Kleinkredite müssen auch weiter abbezahlt werden, ebenso läuft die Tilgung bereits ausbezahlter Bauspar- oder Hypothekendarlehen weiter. Auch Geld, das privat geliehen wurde, muss zurückbezahlt werden und sollte daher vom Eigenkapital abgezogen werden. So ergibt sich zum Schluss das Eigenkapital, das zum Hausbau zur Verfügung steht.

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