Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Hausbau Helden Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Foto: Envato / Chartchaik1

Immer wieder hat Olaf Kumpfert in seinen TV-Beiträgen über die Rechentricksereien von Banken und Sparkassen berichtet. Die Beispiele, wie Zinsen und Provisionen falsch berechnet werden, ließen und lassen einen fassungslos staunen. Jetzt hat der mehrfach mit Preisen bedachte Journalist ein Buch mit dem markanten Titel „Zinsklau“ veröffentlicht (Econ-Verlag). Das Buch ist für 19,99 Euro bei www.buecherdienst.de erhältlich.

Der Schaden, der durch diese Methoden erzeugt wird, geht wohl in die Milliarden. Berechnung von Sachverständigen haben ergeben, dass einzelne Kunden auf diese Weise mehrere Zehntausend Euro zu viel bezahlt haben. Begünstigt werden die Tricksereien dadurch, dass die Kunden bei Krediten mit variablen Zinsen leicht den Überblick verlieren. Die Banken geben – wenn überhaupt – Zinssenkungen nur verzögert an den Kunden weiter und „verrechnen“ sich bei der Höhe der Zinsen, indem sie z.B. bei einem Monat der nur 30 Tage hat, einen 31. draufsetzen etc.

Auch bei festen Darlehen: nachrechnen!
Nun schließen fast alle privaten Bauherren ein Darlehen mit fest vereinbartem Zins für eine bestimmte Zeitspanne ab: ein sogenanntes Annuitätendarlehen. Die Annuität bestimmt, welche monatliche Rate der Bauherr zu begleichen hat. Beispiel: 150000 Euro, 15 Jahre Zinsbindung, Sollzins 3,0 Prozent, Tilgung 2,5 Prozent.

Die erste monatliche Rate in Höhe von 687,50 Euro besteht aus 375 Euro Zins und 312,50 Euro Tilgung. Danach erhöht sich jeweils der Tilgungsanteil, der Zinsanteil nimmt ab, die monatliche Rate bleibt immer die Gleiche. Nach 15 Jahren beträgt der Tilgungsanteil 488,60 Euro, an Zinsen fallen noch 198,90 Euro an.

In aller Regel bekommt der Kreditnehmer einen Zahlungs- und Tilgungsplan ausgehändigt, auf dem er erkennen kann, wie sich das Verhältnis zwischen Zinszahlung und Tilgung verschiebt. Außerdem sollte die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung erkennbar sein.
Manchmal ist das aber nicht der Fall, wie kürzlich die Stiftung Warentest feststellen musste („Finanztest“ Ausgabe 7/2013).

Tilgungsverrechnung im Vertrag festlegen
Das ist laut Preisangabenverordnung (PAngV) nicht zulässig. Denn gemäß Verordnung „muss bei allen Krediten der Zinssatz, der Auszahlungssatz, die Tilgung oder der Tilgungsersatz, die Zinsbindungszeit, Bearbeitungsgebühren und die Zeitpunkte der Zins- und Tilgungsverrechnung genannt werden“, wie Max Herbst, Inhaber der FMH Finanzberatung, betont. Aus diesen Kenngrößen errechnet sich nämlich der Effektivzins, der die eigentliche Vergleichsbasis bei Kreditangeboten darstellt – zusätzlich zu anderen Kostenfaktoren wie z.B. Bereitstellungszinsen oder Kontoführungsgebühren.

Genau hier lauert die Falle: beim Zeitpunkt der Verrechnung der Tilgung. Wird die Tilgungsleistung sofort gutgeschrieben oder erst später? Da gibt es ganz unterschiedliche Methoden, wie Finanzexperte Max Herbst erklärt. „Einige Banken wollen die Raten zum Beispiel am Monatsanfang haben und verbuchen die Leistung erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage Vorschüssigkeit. Die Rate muss 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese vorschüssige und vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins.“ Es gibt aber noch weitaus krassere Fälle.

„Ganz wenige Banken, aber einige  Versicherungen,  erwarten aber die Ratenzahlung am Anfang des Quartals  und  schreiben dann die Zins-  und  Tilgungsleistung erst 90 Tage später, zum Quartalsende, dem Darlehenskonto gut.“ Die meisten Banken jedoch verbuchen, so Herbst, die gezahlten Tilgungsleistungen sofort auf dem Konto. Bauherren sollten auf jeden Fall auf die sofortige Anrechnung der Tilgung drängen und sich dies vertraglich bestätigen lassen.

Die Beträge, um die es geht, hören sich nicht dramatisch an, aber im Laufe von z.  B. 180 Monaten summieren sich diese zu mehreren Tausend Euro. Vor allem wenn Sondertilgungen geleistet werden, sollten Bauleute genau darauf achten, wann diese Leistung verrechnet wird. Denn hier geht es oft um eine Tilgungsleistung von fünf oder zehn Prozent der Kreditschuld.

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