Wohn-Riester – Was ändert sich 2014?

Wohn-Riester-2014
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In den letzten Jahren ist Wohn-Riester zu einer der beliebtesten Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge avanciert. So ist es nicht verwunderlich, dass seit der Einführung im Jahr 2008 mehr als 1,1 Millionen Wohnriester-Verträge abgeschlossen wurden und allein im letzten Jahr 185.000 neue Vorsorgesparer hinzugekommen sind. Dabei basiert der Erfolg dieses Altersvorsorgekonzepts auf zwei Säulen: erstens enorm günstigen Baugeldkonditionen und zweitens auf staatlichen Förderungsgeldern. Eine volle Riester-Förderung erhält man, wenn man jährlich vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens vertraglich angelegt hat. Inklusive aller staatlichen Zulagen kann man so einen Maximalbetrag von 2100 Euro im Jahr erhalten, der sogar steuerlich als Sonderausgabe abgeschrieben werden kann. Die staatlichen Zuschüsse gliedern sich dabei folgendermaßen: Ein erwachsener Sparer erhält 154 Euro, jedes Kind, dass vor 2007 geboren wurde 185, jedes Kind, dass danach geboren wurde bis zu 300 Euro und Personen, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren, sogar weitere 200 Euro.



Die Neuerungen 2014
Wohnriestern wird einfacher, flexibler und somit besser. Im Rahmen des Wohn-Riester-Bausparens wir anfänglich ein bestimmter Betrag angespart und auch verzinst. Ist der Wohn-Riester-Vertrag zuteilungsreif, erhält der Sparer von der Bausparkasse ein Darlehen, welches er anschließend tilgt. Dabei werden die staatlichen Zuschüsse neben der Ansparungsphase auch in der Tilgungsphase gewährt. Positiv ist daran, dass Riester-Sparer das Darlehen in der Regel schneller zurückführen können, als etwa einen nicht geförderten Kredit, wobei sich die Ersparnis vor allen in den Kreditzinsen niederschlägt. Während der ersten fünf Jahre Riester-Sparens haben sich in der Praxis diverse bürokratische Hürden gezeigt, die durch die folgenden Neuerungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ausgeräumt werden sollen.

Flexiblere Kapitalentnahmen

Hat ein Sparer einen Kapitalgrundstock von mindestens 3000 Euro erreicht, darf er künftig schon in der Ansparungsphase Kapital entnehmen. Dabei kann das angesparte Geld beispielsweise verwendet werden, um Schulden abzubauen oder aber eine Immobilie zu kaufen. Bis dato war ein derartiges Vorgehen lediglich bei Kombiverträgen bestehen aus Vorausdarlehen, das durch einen Bausparkredit abgelöst wird möglich, ohne Zulage-Einbußen hinnehmen zu müssen.


Variablere Umbaumaßnahmen

Möchten Wohnriester-Sparer ihr Eigenheim mit ihrem ersparten Geld behinderten- oder altersgerecht umbauen, ist auch dies nun unbürokratischer möglich. Wichtig ist jedoch, dass sie die Hälfte des entnommenen Geldes nach den Vorgaben der DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen in Umbauten investieren. Die andere Hälfte ist zur Beseitigung eventueller Barrieren zu nutzen. Dabei sind beide Maßnahmen von einem Gutachter zu prüfen und zu genehmigen.

Unproblematischere Umzüge

Möchte ein Wohn-Riester-Sparer in Zukunft die selbst genutzte Immobilie beispielsweise bei einem Umzug wechseln, kann er die staatliche Förderung mitnehmen. Mit anderen Worten: Wer umzieht, darf einen Geldbetrag in der Höhe des Wohnförderkontos in die neue Immobilie investieren. Auch alle Sparleistungen, Tilgungen und Zulagen werden im neuen Objekt verbucht und dieser fiktive Geldbetrag wird zusätzlich mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Allerdings muss die gesamte Summe bei Renteneintritt – entweder einmalig komplett oder aber bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres – als Einkunft versteuert werden.


Längere Reinvestitionszeiten

Insgesamt werden die Fristen vom Zeitpunkt, in dem ein Wohn-Riester-Sparer seine alte Immobilie letztmals selbst genutzt hat, bis zum Zeitpunkt des Kaufs eines neuen Eigenheims nach einem Umzug von bisher zwei auf nun fünf Jahre verlängert. Weiterführende Informationen zum Thema Wohn-Riester finden sich auf LBS.de.

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