Wohn-Riester

Wohn-Riester
Foto: Schwörer Haus

Die Riester-Rente ist ins Gerede gekommen: Undurchsichtige Verträge, zweifelhafte Provisionen und lächerliche Renditen haben den Sinn dieser privaten Vorsorge infrage gestellt. Anders der „Wohn-Riester“, der  dem Erwerb von Wohneigentum dient. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten erweist sich dieses Förderinstrument als Verkaufsschlager. Denn trotz der abenteuerlich komplizierten Regelungen kann sich jeder Bauherr schwarz auf weiß vorrechnen lassen, wie viel ihm der „Wohn-Riester “bringt.

Immobilie: eine gute Altersvorsorge
Und: Eine entschuldete Immobilie ist eine gute Form der privaten Altersvorsorge. „Die eigenen vier Wände führen im Alter zu einer Mietersparnis und stellen somit eine Zusatzrente dar. Deswegen gewährt der Staat dafür die gleichen Zulagen und Steuervorteile, wie sie von der Riester-Rente bereits bekannt sind“, betont die Bausparkasse Wüstenrot. Immerhin rund ein Drittel der Lebenshaltungskosten entfallen in Deutschland auf die Miete. Die Förderung im Rahmen der Eigenheimrente – „Wohn-Riester“ genannt – macht deshalb Sinn.

Zulagen addieren sich zu erheblicher Summe
Als Grundzulage erhalten Alleinstehende bis zu 154 Euro jährlich, Verheiratete das Doppelte. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommt eine Kinderzulage von bis zu 185 jährlich hinzu. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, sind es bis zu 300 Euro im Jahr. Wer bei Abschluss eines Riester-Vertrages höchstens 25 Jahre alt ist, erhält außerdem noch eine einmalige Zulage von 200 Euro.

Der Eigenbeitrag des Sparers einschließlich Riester-Zulagen muss mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, um die volle Förderung zu erhalten. Diese beträgt maximal 2100 Euro pro Jahr (Eigenbeitrag plus Zulagen). Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Kunde neben der Zulage auch noch eine Steuerersparnis erzielt, die durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben zustande kommen kann.

Für junge Leute: Ansparen mit Bausparvertrag
Die Riester-Förderung erhalten Arbeitnehmer, Beamte und alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für den Wohn-Riester gibt es zwei Durchführungswege.

Erstens: Der Häuslebauer in spe schließt einen zertifizierten Bausparvertrag ab und die staatlichen Zulagen fließen jährlich auf das Bausparkonto. Der Bausparer bildet auf diese Weise Eigenkapital für die spätere Investition und sichert sich so frühzeitig ein zinsgünstiges und kalkulierbares Darlehen für die Zukunft – mit allen Vorteilen, die ein Bausparvertrag bietet. Die Eigenheimrente schafft so auch für junge Menschen einen Anreiz, früh in Sachen Bausparen aktiv zu werden.

Mit Riester-Zulagen Darlehen tilgen
Zweitens: Mit einem zertifizierten Riester-Darlehen ist es möglich, die Zulagen ohne Umweg und Verzögerung direkt für die Immobilienfinanzierung zu nutzen. Als Extra-Tilgung eingesetzt, verkürzen sie die Darlehenslaufzeit und helfen so, Darlehenszinsen zu sparen und den Kredit schneller zu tilgen, was die Rentabilität steigert. „Wer kauft oder baut, hat gegenüber anderen Riester-Sparern einen Rentabilitätsvorteil, denn die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen“, betont der Verband der Privaten Bausparkassen.

Pflicht: Spätestens mit 68 Jahren schuldenfrei
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, kann jährlich rund 908 Euro zusätzlich tilgen, was auf Dauer immense Vorteile bringt. Das ist auch notwendig, denn mit spätestens 68 Jahren, so will es der Gesetzgeber, muss die geförderte Immobilie entschuldet sein, damit das Eigenheim wirklich Altersvorsorgecharakter hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Flexibilität. Entscheidet sich der Wohn-Riester-Bausparer letztlich doch nicht zu bauen, kann er in eine konventionelle Riester-Geldrente wechseln. Nachteil der Förderung: Sie wird im Rentenalter nachgelagert besteuert

Warenkorb
Scroll to Top