Haus-Kaufvertrag genau durchlesen

Haus kaufen
Foto: BHW/Pressedienst

Welche Materialien und Technologien für die Errichtung des Hauses vorgesehen sind, wird in der Bau- und Leistungsbeschreibung exakt beschrieben. Was hier steht, das gilt. Deshalb ist es für die Bauherren besonders wichtig, sich bei der Durchsicht des Dokuments Zeit zu lassen, beziehungsweise genau hinzusehen. „Quantität gleich Qualität“, diese Formel gilt in Bezug auf die BLB nicht unbedingt. Wichtiger als der Umfang ist die präzise Formulierung. Fehlen konkrete Angaben, sind beispielsweise die Materialien nicht eindeutig festgelegt, entscheidet der Haushersteller, was verbaut wird.

Hier kann der Hersteller frei entscheiden und auch eher günstige Baustoffe oder Modelle verwenden. Wünscht sich der Bauherr andere Materialien als in der BLB festgelegt, sollte er dies dem Haushersteller mitteilen und dazu auffordern, die Angaben in das Vertragswerk mit aufzunehmen. Wenn beim Lesen Fragen auftauchen, sollte man sich diese schriftlich beantworten lassen, zusätzliche Ausstattungspunkte müssen in Anlagen als fester Vertragsbetandteil ausgewiesen werden. Damit lassen sich Interpretations- und Diskussionsspielräume hinsichtlich der vom Bauherren erwarteten Ausführung minimieren, was übrigens auch der Firma Sicherheit gibt.

Markenprodukt ist nicht gleich Markenprodukt

Vorsicht ist auch bei eher schwammig gehaltenen Formulierungen geboten. Ein „Markenprodukt“ lässt nicht zwangsläufig auf hohe Qualität schließen. Schließlich gibt es auch die – umgangssprachlich als „Billigmarken“ bezeichneten – Zubehör-Anbieter. „Ausführung nach DIN-Norm“ wie beispielsweise „Trittschallschutz nach DIN 4109“ hört sich zunächst gut an, heißt aber nichts anders, als das lediglich die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt werden. Auch Begriffe wie „erstklassig“ sagen nichts greifbares aus. Positive Gegenbeispiele sind die BLBs der Hersteller Beilharz und Gussek Haus: Hier heißt es  „Hochwertige Fliesen, Materialpreis 35 Euro pro Quadratmeter“, zweitgenannte bieten eine Fliesenauswahl „gemäß Musterkollektion“ an.

Lesen Sie „von anerkannten Regeln der Technik“, bietet der Hersteller Qualität, die über den Mindeststandard hinaus geht. Verbindlichkeit schaffen präzise Materialbezeichnungen und technische Detailzeichnungen von Wandaufbauten sowie echte Bilder von Türen und Treppen, wie sie in den BLBs von Luxhaus beziehungsweise Haas Fertigbau zu finden sind. Baufritz wiederum bietet ausführliche Beschreibungen der Bauteile, hier am Beispiel einer Tür: „Geräteraumtür als eine handwerklich gefertigte Massivholztür mit glattem Türblatt in der Größe 90 x 210 cm komplett mit deckender Oberfläche (nach RAL) mit Drückergarnitur und Economy-Zylinderschloss mit Einfachverriegelung. Während der Bauphase schützen wir das Türblatt auf der Außen- und Innenseite mit einer speziellen Schutzabdeckung“.

Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn es um Zusatzkosten geht. In den BLBs weisen Formulierungen wie: „Sonderfarben gegen Aufpreis“, „höherwertige Ausstattung bedingen Aufpreise“ und Ähnliches darauf hin. Fragen Sie genau nach, damit es bei der Bemusterung kein böses Erwachen durch unerwartete Mehrkosten gibt.

Generell gilt: Schlüsselfertig bedeutet nicht unbedingt bezugsfertig und der Festpreis ist nicht der Endpreis des Bauvorhabens. Es kommen weitere Kosten hinzu, die nicht in der BLB inbegriffen sind: von Notargebühren über Erdarbeiten, Keller oder Bodenplatte bis hin zu den Außenanlagen. Eine umfassende Auflistung mit realistischen Preisschätzungen ist die Zier jeder BLB (wenn nur lapidar bemerkt wird, der „Erfahrungswert für die Baunebenkosten“ läge bei 20 000 Euro (was relativ niedrig erscheint) ist Nachfragen angesagt.

Hilfe durch unabhängige Sachverständige

Haben Sie grundsätzlich Zweifel an der Qualität der Bauleistungsbeschreibung des Herstellers, so scheuen Sie sich nicht, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel in Sachen Schallschutz überprüfen. So werden potenzielle Baumängel im Keim erstickt.

Über den Bauherrenschutzbund (BSB) und den Verband privater Bauherren (VPB) werden Bauherrenberater vermittelt.  Nicht nur der Haushersteller sondern auch die Bauherren haben Pflichten. Während es in Sachen Vollständigkeit die Pflicht des Fertighausanbieters ist, alle Leistungen und Materialien in der BLB aufzulisten, kann in einer kompakten Liste all das aufgeführt werden, was der Bauherr an Pflichten (Pflichtenheft) und Eigenleistungen zu erbringen hat, wie beispielsweise den Wasser und Telefonanschluss.

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