Wohnen ohne Hindernisse

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Bild: Solarlux

Hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit des Hauses, ist die klassische Grundrissaufteilung „unten wohnen, oben schlafen“ zu überdenken. Planen Sie das Erdgeschoss so, dass es sich bei Bedarf auf dieser Ebene separat wohnen lässt. Das bedeutet, dass neben dem Wohn- auch ein Schlafzimmer und eine Küche theoretisch möglich sind. Diese Räume lassen sich zunächst als Büro oder Gästezimmer nutzen. Nicht zu vergessen sind auch die Anschlüsse für WC und Badezimmer. Beim Grundriss sollten Sie außerdem auf verwinkelte, enge Flure verzichten.

Ein Tipp, der eigentlich für jeden Neubau gilt, schließlich bringen solche Flure keinen zusätzlichen Wohnraum, sondern dienen lediglich als reine Verkehrsflächen. Unvermeidbare Verkehrsflächen sollten mindestens 90 Zentimeter breit sein. Praktisch sind Räume, die sich offen aneinander gliedern und dadurch genug Bewegungsfläche vor Türen und Treppen bieten. Bei einer Bewegungsfläche von 150 mal 150 Zentimetern lassen sich Kinderwägen und Rollstühle wesentlich leichter rangieren.

Auch beim Thema Türen lässt sich in Sachen Barrierefreiheit einiges optimieren: Türschwellen werden schnell zu Stolperfallen, schmale Türrahmen können Rollstuhlfahrern den Zugang zu den Räumen erschweren. Schiebetüren in ausreichender Breite und ohne Bodenschwelle bieten Bewegungssicherheit und erhöhen den Komfort. Türen müssen auch für sehbehinderte Menschen erkennbar sein. Dies lässt sich durch Kontraste erreichen, also durch helle oder dunkle Farben.

Für jeden Raum die passende Lösung

Planen Sie ein Haus mit mehreren Etagen, sind Treppen unvermeidlich. Es empfiehlt sich, eine gerade Form zu wählen – so lässt sich auch problemlos nachträglich ein Treppen-Lift einbauen. Überstehende Stufen gilt es zu vermeiden, planen Sie stattdessen Setzstufen. Handläufe an den Seiten geben Sicherheit.

In den unterschiedlichen Räumen lassen sich Maßnahmen ergreifen, die für alle Hausbewohner eine Erleichterung darstellen. Eine bodenebene Dusche und höhenverstellbare Waschbecken beispielsweise schätzen auch jüngere Menschen. Für Sicherheit, nicht nur im Bad, sorgen kontrastreiche, rutschfeste Böden (zum Beispiel rutschhemmende Fliesen) und eine ausreichende blend- und schattenfreie Beleuchtung. Lichtschalter sollten nicht zu hoch über dem Boden installiert werden, in einer Höhe von 85 Zentimetern werden die Schalter auch von kleineren Kindern gut erreicht, für Erwachsene ist diese geringere Höhe ergonomischer. Gar keinen Schalter mehr benötigt, wer auf eine Lichtquelle setzt, die auf Bewegung reagiert.

Überhaupt sind es häufig kleine Details, die den Alltag enorm erleichtern. Haltegriffe und erhöhte Sitzmöbel helfen beim Aufstehen, elektronische Rollläden, Fenster- und Heizungssteuerung, höhenverstellbare Arbeitsplatte und Küchenschränke mit speziellen Öffnungssystemen bieten Flexibilität und Komfort. Auch begehbare Kleiderschränke erhöhen den Komfort.

Unabhängige Tipps von Verbänden und Städten

Obwohl in Gesetzen und Normen festgelegt, ist auch die „Barrierefreiheit“ kein allgemeingültiges „Siegel“. Sie muss an eigenen Bedürfnissen gemessen werden, Details im Zweifelsfall von Experten geprüft und vertraglich fixiert werden. Wohnberatungsstellen, deren Träger Städte, Gemeinden, Verbände und Vereine sind, geben in der Regel kostenlose und unabhängige Tipps. Auch Architekten und Handwerker bieten oft ein kostenloses erstes Beratungsgespräch. So vorbereitet, halten Sie sich alle Optionen offen und verbauen sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht Ihren Neubau.

Staatliche Förderung entlastet die Bauherren

Finanzierungshilfe gibt es von staatlicher Seite im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“. Wer einzelne Maßnahmen durchführt (z.B. eine Badsanierung) oder aber ein Haus umfangreich zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, kann pro Wohneinheit bis zu 50 000 Euro zu günstigen Zinsen bekommen. Auch der Fiskus kann an den Kosten für Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit beteiligt werden. Hausbesitzer machen dazu in ihrer Steuererklärung Sonderausgaben geltend. Bei kleineren Maßnahmen, wie dem Einbau eines Treppenlifts, oder einer Verbreiterung der Tür, lässt sich auch die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

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